Verschwiegenheitspflicht


Sie erhalten von mir absolute Diskretion, da ich laut Psychotherapiegesetz

der Verschwiegenheitspflicht unterstehe!

 

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBI.Nr.361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

 

Das heißt, NIEMAND darf bzw. wird erfahren, ob Sie sich bei mir in Therapie befinden, da ich laut Gesetz zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet bin. Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber jedweder Person oder Einrichtungen außerhalb der Klienten*innen, also z.B. gegenüber Ehepartner*innen, sonstigen Familienangehörigen, Kollegen*innen, Vorgesetzte, staatliche Dienststellen, soziale Einrichtungen, etc.

  

Die Verschwiegenheit gilt nur dann nicht, wenn ...

  • der/die Klient*in den/die Psychotherapeuten*in davon entbindet,
  • das Leben des/der Klienten*in akut gefährdet ist,
  • das Leben anderer durch den/die Klienten*in akut gefährdet wird oder ist.

Mag. (FH) Beatrix Jerabek

Psychotherapeutin 

 

Tel: +43 660 55 66 149

Mail: praxis.jerabek@gmail.com

www.psychotherapie-jerabek.at

 

Praxisstandort 1: Salvatorgasse 10/6/2, 1010 Wien

Praxisstandort 2: Rotenturmstraße 29/7, 1010 Wien