Setting und Kosten

Ich bin anerkannte Psychotherapeutin, eingetragen in der Psychotherapeutenliste vom Bundesministerium;

daher haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss bzw. eine Teilrefundierung zu beantragen.

 

  • ab 01.01.2023 wird von der ÖGK ein Zuschuss von € 31,50 ( pro Therapiestunde - 50 Minuten Therapiezeit) gewährt
  • private Zusatzversicherungen übernehmen oft die restlichen bzw. die Gesamtkosten (die genaue Kostenübernahmen ist individuell abhängig vom privaten Versicherungsträger)
  • Sozialtarif: für Studenten oder Menschen in schwierigen finanziellen Lebenssituationen (individuelle Vereinbarung findet im Rahmen des Erstgesprächs statt)
  • telefonische Sitzungen: ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt bzw. möglich, direkt in der Praxis ihre Therapie durchzuführen, so kann diese auch telefonisch erfolgen. Der Kostenzuschuss ist auch hier gewährleistet.

Erstgespräch: € 80,-  / Dauer: ca. 50 Minuten

 

Psychotherapiestunde/Selbsterfahrung/Coaching/Beratung:

 

1 Einheit: à 50 Min.:        € 100,-

1,5 Einheiten: à 75 Min.: € 150,-

2 Einheiten: à 100 Min.:  € 180,-

 

Paartherapiesitzung:

1 Einheit: à 100 Min.:    € 220,-

 

Mehrpersonen- oder Familientherapiesitzung:

1 Einheit: a 100 Min:   € 250,-

  

Zahlungsmodalität: 

Um für Sie den Ablauf so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten, erfolgt die Bezahlung

immer zum Monatsende mittels einer Honorarnote (Kontonummer ist angeführt), die Sie von mir

per Email erhalten. Die Begleichung der Honorarnote erfolgt über online-Banking - Direktüberweisung.

 

 

 

Refundierung der Therapiekosten und Kostenzuschüsse über die Krankenkasse:

Eine (Teil-) Refundierung der Kosten durch Ihre Versicherung, ist bei einer 

krankheitswertigen Diagnose möglich. 

 

Sie haben die Möglichkeit je nach Krankenkasse einen Kostenzuschuss pro Psychotherapieeinheit

(50 Minuten) zu beantragen, sofern der/die Psychotherapeut*in feststellt, dass eine psychische Krankheit

oder eine krankheitswertige Störung vorliegt.

 

Dazu müssen Sie vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung einholen. 

Nach einigen Sitzungen (überwiegend vor der 11. Sitzung) kann ein Antrag auf Kostenzuschuss

(inklusive ärztliche Bestätigung) bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 

Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt - wie beim Wahlarztsystem - nach Einreichung 

der Honorarnote.

 

(Quelle: WLP - Wiener Landesverband für Psychotherapie)

 

 

 




Mag. (FH) Beatrix Jerabek

Psychotherapeutin 

 

Tel: +43 660 55 66 149

Mail: praxis.jerabek@gmail.com

www.psychotherapie-jerabek.at

 

Praxisstandort 1: Salvatorgasse 10/6/2, 1010 Wien

Praxisstandort 2: Rotenturmstraße 29/7, 1010 Wien