Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher abgesagt werden, ohne dass ein Honorar verrechnet wird.
Was passiert, wenn Sie die geplante Therapiestunde nicht in Anspruch nehmen durch Nicht-Erscheinen oder aufgrund zu kurzfristiger Absage?
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Wird gar nicht bzw. zu knapp vorher abgesagt, bitte ich um Verständnis, dass dann leider die volle Honorarnote verrechnet werden muss
(Ausnahme: Corona-Erkrankung)
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Da eine vereinbarte Therapiestunde exklusiv nur für Sie reserviert und freigehalten wird, ist es dann bei einer zu kurzfristigen Absage bzw.
bei Nicht-Inanspruchnahme, nicht mehr möglich, diese Stunde an andere Klienten bzw. Klientinnen zu vergeben.
Da es mir persönlich sehr wichtig ist, dass ich mir für jede/n Klienten/in genügend Zeit nehmen kann, ist im Falle einer Verspätung von Seiten des
Klienten/der Klientin, eine Verlängerung der Sitzungszeit leider nicht möglich.